Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin

Adresse: Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Deutschland.
Telefon: 30901393000.
Webseite: berlin.de.
Spezialitäten: Stadtverwaltung.

Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 18 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1.9/5.

Ort von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist eine wichtige Behörde in Berlin, die sich mit der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik befasst. Sie ist in der Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Deutschland zu finden.

Die Behörde ist telefonisch unter 30901393000 erreichbar und hat eine eigene Webseite.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist für die Planung und Entwicklung der Stadt Berlin zuständig und kümmert sich um die Belange der Bürger in Bezug auf das Wohnen. Dazu gehören Themen wie Wohnungsbau, Stadtplanung, Denkmalschutz und Grünflächen.

Das Unternehmen hat 18 Bewertungen auf Google My Business und die durchschnittliche Meinung beträgt 1.9/5.

Es ist zu empfehlen, sich vorab auf der Webseite über die spezifischen Anliegen zu informieren und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter der Behörde sind in der Regel kompetent und hilfsbereit, jedoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen.

Insgesamt ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine wichtige Anlaufstelle für alle Belange rund um die Stadtentwicklung und das Wohnen in Berlin. Es wird empfohlen, sich auf der Webseite über die spezifischen Anliegen zu informieren und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren.

Bewertungen von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
OcinBerlin
1/5

Wie kann man seiner Arbeit nicht nach gehen solche faulen Leute!!
Man hat jetzt ein Kind und muss mit Frau in einer kleinen 2Zimmer Wohnung leben weil es überhaupt null 3 Raum WBS 180 Wohnungen gibt und 4 Raum darf man erst garnicht so ein umfuck. Bin richtig sauer was da für nicht nachdenkliche Leute arbeiten.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
esähM
2/5

Auf wiederholte Anzeige einer Zweckentfremdung über das dafür eingerichtete Webportal durch mehrere Anwohner erfolgte auch nach 2 Jahren keinerlei Reaktion. Da ist es auch nicht weiter verwunderlich wenn Wohnraum fehlt, wenn dieser in Berlin ohne Sanktionen befürchten zu müssen von den Vermietern zweckentfremdet werden kann.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
1/5

Berliner Mietendeckel teuer gescheitert
Bundesverfassungsgericht kassiert Landesgesetz zum Mietpreisrecht

Was ist passiert?

Berlin (BE). Am 15.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin“ veröffentlicht. Das im Volksmund „Mietendeckel“ genannte Landesgesetz mit der sperrigen Abkürzung „MietenWoG Bln“ war im Februar 2020 in Kraft getreten und vom obersten deutschen Gericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt worden.

Im Kern hat das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers verneint. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum.

Mit dem Landesgesetz sollten in Berlin Mieten für ungebundenen Wohnraum für eine Geltungsdauer von 5 Jahren auf dem Niveau von Juni 2019 eingefroren und auf bestimmte Mietobergrenzen gedeckelt werden. Laut Gesetzesbegründung ist in Berlin die Hauptursache für den angespannten Wohnungsmarkt mit stetig steigenden Mieten die steigende Nachfrage nach Wohnraum.

Diese habe bislang nicht durch Wohnungsneubau gedeckt werden können. Die mietpreisrechtlichen Bestimmungen des BGB allein hätten sich nicht als hinreichend wirksam erwiesen.

In den Medien war die seinerzeit zuständige Senatorin mit der Empfehlung zitiert worden, Mieter sollten das gesparte Geld zurücklegen, bis die Gültigkeit des Mietendeckels geklärt ist. Man betrete juristisches Neuland.

Wie teuer kam das verfassungswidrige Mietendeckelexperiment die Steuerzahler eigentlich schon zu stehen? Zu den Kosten teilte der Berliner Senat dem Abgeordnetenhaus die bisherige Summe von 4.739.421 Euro mit. Davon entfielen mehr als 3,5 Mio. Euro auf das Jahr 2020 und bisher knapp 1,2 Mio. auf das Jahr 2021. Die Endabrechnung steht noch aus.

Die Abgeordnetenhausdrucksachen informieren auch über die Zusammensetzung der Kosten: Für Gutachten wurden mehr als 35.000 Euro ausgegeben, für Informationsmaßnahmen und Agenturleistungen fielen 2020 mehr als 211.000 Euro und 2021 bisher rund 50.000 Euro an. Knapp 15.000 Euro kostete die Programmierung eines Mietendeckelrechners, die Übersetzung in 10 Fremdsprachen machte 2.500 Euro aus. Anwaltskosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht seien bisher in Höhe von fast 185.000 Euro angefallen. Der Löwenanteil entfällt allerdings mit mehr als 3 Mio. Euro auf die Bearbeitungskosten durch die landeseigene Investitionsbank Berlin. Zudem seien Kosten von fast 1 Mio. Euro für 49 befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Senatsverwaltung angefallen. Weitere Kosten für noch nicht beendete Verfahren aufgrund des „MietenWoG Bln“ stünden noch aus. In den Bezirken seien zusätzlich 29 Beschäftigungspositionen zu Kosten von mehr als 600.000 Euro besetzt worden.

Der Bund der Steuerzahler meint: Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern ist für Juristen keineswegs Neuland. Landesgesetzgeber und -regierung sollten die staatlichen „Spielregeln“ des Grundgesetzes beherrschen.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
S. Suess
1/5

ich habe heute gerade eine Wohnung neu vermietet,- bzw. den MIeter ausgewählt. Den anderen Bewerbern habe ich absagen müssen. Ich bekam von denen, denen ich abgesagt hatte insgesamt 3 Angebote, eins über 1000 Euro, zwei über 1500 Euro. Damit ich die Wohnung an sie vermiete. Liebe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wie wäre es, wenn Ihr statt gegen alle Vermieter Stimmung zu machen, Ihr Euch auf Euren HIntern setzt und für ausreichend Wohnraum sorgt,- Eure fatale Wohnungspolitik ist nämlich daran Schuld, dass jetzt schon Bürger für Wohnungen Schmiergeld bieten. Hättet Ihr es nicht versäumt ausreichend zu bauen,- es war ja bereits 1998 klar, dass der Wohnraum nicht reicht, für ein Berlin, dass Hauptstadt wird. Und in so einer Situation verkauft man nicht auch noch Wohnungen. SETZEN SECHS!!

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
Intrepid
1/5

Habe ich das richtig verstanden?: Der Mietendeckel soll unabhängig vom Standort der Wohnung gelten? Da würde ja begeisterte Zustimmung unter den finanziell Bessergestellten in Dahlem oder Grunewald herrschen!

Hat ”Bauverhinderungssenatorin” Lompscher jetzt der Bezug zur Realität endgültig verlassen, oder ist sie mal wieder falsch verstanden worden? Andere Erklärungen wären schwer zu finden...

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
Elisabeth Schwabe
1/5

Eigentum verpflichtet und soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen nach GG Art. 14. Aber diese Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt scheint das Grundgesetz nicht für wichtig zu halten! Immer wieder musste ich das mitbekommen nach der Wiedervereinigung! Landeseigene Kommunale Bauaufsichtsämter und Wohnungsgesellschaften werden nicht kontrolliert von dieser Senatsverwaltung und nicht von dem Finanzamt für Kapitalertragssteuern aus Vermietungen & Verpachtungen. Bei uns daheim wurden dagegen im Privaten Bereich zweimal kurz hintereinander Aussenprüfungen vorgenommen. Uns kann kein Verschulden angelastet werden! Unwirtschaftlichkeit werfe ich dagegen der Landeshaushaltführung vor!
Unzählige verbotene sittenwidrige spekulative Grundstücksgeschäfte wurden nach dem Rücktritt von Erich Honecker von Amts wegen durchgezogen, weil dieser Senat Mauscheleien möglich machte zwischen Abgeordneten, Mitarbeitern des Grundbuchamtes, den Landesbanken, Sparkassen und Freien Trägern. Der Wahrheit zuwider werden Schutzbehauptungen aufgestellt! So zum Beispiel: Werterhöhungen von Immobilien seien immer auf das Neue vorgenommen worden, weil verspätete Anmeldungen über das Vermögensgesetz daran die Schuld trügen! Stimmt zu 100% nicht in unserem Fall Dorotheenstr. 16, 12557 Berlin. Hier wurde von Amts wegen immer wieder auf das Neue schlicht und einfach gelogen!
Solche offenkundige Lügengebäude könnten zusammenbrechen, wenn dieser Senat mit ehrlichen Mitarbeitern besetzt wäre! Akteneinsicht in die Anträge beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen und bei der Bauaufsichtsbehörde würde verlogene und gewissenlose oder einfach nur faule Bürgermeisteramtsleistungen entlarven. Unfähige
könnten ihres Amtes enthoben werden wegen verfassungswidrigem Amtsverhalten! Aber nein! In der Richtung tut sich absolut nichts! Im Gegenteil anständige Bürger werden schikaniert und als Querulanten hingestellt! Siehe Kredite von Amtswegen belasten den Ewigen Wert des bebauten Grundstückes Blatt 5235 N in 12557 Berlin. Es ist kein Einzelfall. Es ist nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges!

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
Florian Schulz
1/5

Wer zahlt für die Verdienstausfälle durch die Dummheit unserer Beamten?

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Berlin
intranetmiri
3/5

Weithin sichtbares Bürohochhaus

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